DGUV 3- Prüfung

Die DGUV 3 ist eine zwingende gesetzliche Vorschrift für die Sicherheit elektrischer Anlagen in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen. Kein Weg führt an ihr vorbei!
Jedes Unternehmen muss anhand einer anerkannten normgerechten Prüfung aller elektrischen Geräte, die Einhaltung dieser Vorschrift nachweisen.
Elektrische Anlagen und Geräte müssen auf den ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden

  • vor der ersten Inbetriebnahme
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung
  • in bestimmten Zeitabständen

Gesetzliche Grundlagen:

Die gesetzliche Grundlage ergibt sich aus der "Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz". Diese Unfallverhütungsvorschrift, die sich auf "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" bezieht, hatte früher die Kurzbezeichnung VBG4 bzw. BGV A2 und wurde umbenannt in DGUV 3.

Grundsätze dieser Vorschrift:

  1. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektronischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektronischen Regeln entsprechend betrieben werden.

  2.  

  3. Ist bei einer elektrischen Anlage oder einem elektrischen Betriebsmittel ein Mangel festgestellt worden, d.h. entsprechen sie nicht mehr den elektronischen Regeln nach VDE, so hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass der Mangel unverzüglich behoben wird und, falls bis dahin eine dringende Gefahr besteht, dafür zu sorgen, dass die elektrische Anlage oder das elektrische Betriebsmittel im mangelhaften Zustand nicht verwendet werden.

Die in der DGUV 3 festgelegten Bestimmungen und Durchführungsanweisungen legen fest, wie die Prüfung in Unternehmen zu erfolgen hat.
Diese Vorschrift können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen.

Neben der DGUV 3 aus den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sorgen

  • das Energiewirtschaftsgesetz
  • Gesetz über technische Arbeitsmittel

ebenfalls als gesetzliche Vorschriften dafür, dass entsprechend den VDE-Bestimmungen die anerkannten Regeln der Technik durchgeführt werden.

 

Was wird geprüft?

 

Die Antwort darauf ist relativ einfach: Alles, was mit elektrischer Netzspannung betrieben wird und in einem Unternehmen oder in einer öffentlichen Einrichtung zum Einsatz kommt. Im Klartext bedeutet dies: Alle ortsveränderlichen und ortsfesten Geräte und Anlagen müssen in regelmäßigen Abständen überprüft und das Messergebnis protokolliert werden.

 

Ortsveränderliche Geräte und Maschinen:

Monitore, Rechner, Kaffeemaschinen, Kopierer, Netzteile, Lampen, Haartrockner, Bohrmaschinen, Verlängerungsleitungen, Mehrfach-Steckdosen, Faxgeräte, Drucker, Laborgeräte, Pflegebetten, Medizinische Geräte usw.

 

Ortsfeste Anlagen:

Stromverteilungen, Schaltschränke, Steckdosen, Unterverteilungen, Einbauleuchten, Arbeitsplatzbeleuchtung, elektrische Gebäudeinstallation, Sicherungen, Kontroll- und Sicherheitssysteme, Konferenz- und Präsentationstechnik usw.

 

Ortsfeste Maschinen

Industrieöfen, Drehbänke, Fräsautomaten, Roboter, Lackieranlagen, Fertigungsstraßen, Pressen, Automaten, Prüfstände usw.

 

Wer darf prüfen?

Die Prüfung darf nur durch eine besonders geschulte Elektrofachkraft unter Verwendung kalibrierter Mess- und Prüfgeräte durchgeführt werden. Die Qualifikation ist zu dokumentieren.

 

Wie wird geprüft?

Durch unser Fachpersonal und durch Einsatz modernster Messgeräte erfolgen mehrere Prüfschritte.

  1. Sichtprüfung

    Feststellung von äußeren Mängeln und fehlenden Beschriftungen.

  2. Elektrische Prüfung / Messung

    Anhand unserer Messgeräte werden folgende Größen unter Beachtung der DIN-Normen geprüft.

    • Schutzleiterwiderstand
    • Isolationswiderstand
    • Berührungsstrom
    • Schutzleiterstrom
    • Differenzstrom
    • Ersatzleiterstrom
  3. Funktionsprüfung

    Die Funktionsprüfung erfolgt nach der Messung und deren Abspeicherung.

 

 

Unsere Dokumentation genügt höchsten Ansprüchen.

Wir liefern Ihnen eine professionelle Dokumentation, welche die Durchführung der Prüfung nach DGUV 3 bei der Berufsgenossenschaft, bei der Gewerbeaufsicht, bei der Versicherung oder auch vor Gericht zweifelsfrei beweist.

Im Prüfprotokoll (Prüfbericht) wird der Zustand der geprüften Geräte dokumentiert. Er enthält neben den gerätespezifischen Daten wie Geräteart, Typ, Standort usw. die Messergebnisse in übersichtlicher Form (Grenzwert / Messwert). Weiterhin können Sie dem Prüfbericht folgendes entnehmen:

  • Namen der Prüfer
  • Datum der Durchführung
  • Eingesetzte Messgeräte
  • Geräteanzahl
  • Fehlerquote
  • nächster Prüftermin
  • Unterschrift der verantwortlichen Person.

 

 

Der Betreiber von Elektrogeräten und Anlagen hat im Schadensfall den ordnungsgemäßen Zustand der Geräte nachzuweisen! Die Prüfungen werden dokumentiert und archiviert. Die Prüfplakette am Gerät, bestätigt die Messung.

Die Prüfungen, welche nach verschiedenen Vorschriften durchgeführt werden, richten sich wie folgt:
 

Anlage / Betriebsmittel Prüffrist Art der Prüfung Prüfer
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel 4 Jahre Auf ordnungsgemäßen Zustand Elektrofachkraft
Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel in „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art“
(DIN VDE 0100 Gruppe 700)
1 Jahr
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nicht stationären Anlagen 1 Monat Auf Wirksamkeit Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte
Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs- Schutzschalter

- in stationären Anlagen

- in nicht stationären Anlagen
 6 Monate  arbeitstäglich Auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung Benutzer


Die Forderungen sind für ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel auch erfüllt, wenn diese von einer Elektrofachkraft ständig überwacht werden.

Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel gelten als ständig überwacht, wenn sie kontinuierlich

  • Von Elektrofachkräften instandgehalten 
  • Durch messtechnische Maßnahmen im Rahmen des Betreibens (z. B. Überwachen des Isolationswiderstandes) geprüft werden.
 


Ihr Nutzen einer DGUV 3- Prüfung

  • Vermeidung hoher Reparaturkosten und Folgeschäden durch mangelnde Wartung
  • Schutz vor unnötigen Ausfallzeiten von Maschinen und Anlagen
  • Nachweis im Schadensfall ggü. Berufsgenossenschaften und Versicherungen durch Protokollierung
  • Vorbeugung gegen Schadensersatzansprüche
  • Aufzeigen von Energie- und Stromsparmöglichkeiten
  • Prämienvorteile bei Versicherungen

 

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