Die DGUV 3 ist eine zwingende gesetzliche Vorschrift für die Sicherheit elektrischer Anlagen in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen. Kein Weg führt an ihr vorbei!
Jedes Unternehmen muss anhand einer anerkannten normgerechten Prüfung aller elektrischen Geräte, die Einhaltung dieser Vorschrift nachweisen.
Elektrische Anlagen und Geräte müssen auf den ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden
Die gesetzliche Grundlage ergibt sich aus der "Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz". Diese Unfallverhütungsvorschrift, die sich auf "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" bezieht, hatte früher die Kurzbezeichnung VBG4 bzw. BGV A2 und wurde umbenannt in DGUV 3.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektronischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektronischen Regeln entsprechend betrieben werden.
Ist bei einer elektrischen Anlage oder einem elektrischen Betriebsmittel ein Mangel festgestellt worden, d.h. entsprechen sie nicht mehr den elektronischen Regeln nach VDE, so hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass der Mangel unverzüglich behoben wird und, falls bis dahin eine dringende Gefahr besteht, dafür zu sorgen, dass die elektrische Anlage oder das elektrische Betriebsmittel im mangelhaften Zustand nicht verwendet werden.
Die in der DGUV 3 festgelegten Bestimmungen und Durchführungsanweisungen legen fest, wie die Prüfung in Unternehmen zu erfolgen hat.
Diese Vorschrift können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen.
Neben der DGUV 3 aus den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sorgen
ebenfalls als gesetzliche Vorschriften dafür, dass entsprechend den VDE-Bestimmungen die anerkannten Regeln der Technik durchgeführt werden.
Die Antwort darauf ist relativ einfach: Alles, was mit elektrischer Netzspannung betrieben wird und in einem Unternehmen oder in einer öffentlichen Einrichtung zum Einsatz kommt. Im Klartext bedeutet dies: Alle ortsveränderlichen und ortsfesten Geräte und Anlagen müssen in regelmäßigen Abständen überprüft und das Messergebnis protokolliert werden.
Monitore, Rechner, Kaffeemaschinen, Kopierer, Netzteile, Lampen, Haartrockner, Bohrmaschinen, Verlängerungsleitungen, Mehrfach-Steckdosen, Faxgeräte, Drucker, Laborgeräte, Pflegebetten, Medizinische Geräte usw.
Stromverteilungen, Schaltschränke, Steckdosen, Unterverteilungen, Einbauleuchten, Arbeitsplatzbeleuchtung, elektrische Gebäudeinstallation, Sicherungen, Kontroll- und Sicherheitssysteme, Konferenz- und Präsentationstechnik usw.
Industrieöfen, Drehbänke, Fräsautomaten, Roboter, Lackieranlagen, Fertigungsstraßen, Pressen, Automaten, Prüfstände usw.
Die Prüfung darf nur durch eine besonders geschulte Elektrofachkraft unter Verwendung kalibrierter Mess- und Prüfgeräte durchgeführt werden. Die Qualifikation ist zu dokumentieren.
Durch unser Fachpersonal und durch Einsatz modernster Messgeräte erfolgen mehrere Prüfschritte.
Feststellung von äußeren Mängeln und fehlenden Beschriftungen.
Anhand unserer Messgeräte werden folgende Größen unter Beachtung der DIN-Normen geprüft.
Die Funktionsprüfung erfolgt nach der Messung und deren Abspeicherung.
Wir liefern Ihnen eine professionelle Dokumentation, welche die Durchführung der Prüfung nach DGUV 3 bei der Berufsgenossenschaft, bei der Gewerbeaufsicht, bei der Versicherung oder auch vor Gericht zweifelsfrei beweist.
Im Prüfprotokoll (Prüfbericht) wird der Zustand der geprüften Geräte dokumentiert. Er enthält neben den gerätespezifischen Daten wie Geräteart, Typ, Standort usw. die Messergebnisse in übersichtlicher Form (Grenzwert / Messwert). Weiterhin können Sie dem Prüfbericht folgendes entnehmen:
Der Betreiber von Elektrogeräten und Anlagen hat im Schadensfall den ordnungsgemäßen Zustand der Geräte nachzuweisen! Die Prüfungen werden dokumentiert und archiviert. Die Prüfplakette am Gerät, bestätigt die Messung.
Anlage / Betriebsmittel | Prüffrist | Art der Prüfung | Prüfer |
---|---|---|---|
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel | 4 Jahre | Auf ordnungsgemäßen Zustand | Elektrofachkraft |
Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel in „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art“ (DIN VDE 0100 Gruppe 700) |
1 Jahr | ||
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nicht stationären Anlagen | 1 Monat | Auf Wirksamkeit | Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte |
Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs- Schutzschalter - in stationären Anlagen - in nicht stationären Anlagen |
6 Monate arbeitstäglich | Auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung | Benutzer |
Die Forderungen sind für ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel auch erfüllt, wenn diese von einer Elektrofachkraft ständig überwacht werden.